Donnerstag, 25. November 2021
In allen Gottesdiensten gilt jetzt die 3-G-Regel
Ab sofort müssen die Besucher*innen aller Gottesdienste in Ludwigshafen entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.
Katholische Gottesdienste werden weiterhin öffentlich gefeiert
Mit dem Erlass der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung für das Land Rheinland-Pfalz ändern sich auch die Regeln für den Gottesdienstbesuch. Die Leitenden Pfarrer der fünf katholischen Pfarreien in Ludwigshafen informieren, dass in den Gottesdiensten ab sofort die 3-G-Regel gilt (vollständig geimpft oder genesen oder getestet). Bei Tests ist der Nachweis einer offiziellen Stelle erforderlich, Selbsttests reichen nicht aus.
Weiterhin gelten in der Kirche die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Empfangsdienst sichtet die notwendigen Nachweise und erfasst – wie bisher – die Kontaktdaten. Die Nachweispflicht gilt auch für alle Mitwirkenden bei Gottesdiensten.
Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ausgenommen sind:
- Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- Kita-Kinder und Schüler*innen, die in ihren Einrichtungen regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
Bei der Feier von Gottesdiensten im Freien entfallen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. (rad)