Dienstag, 16. Oktober 2018
Fehldiagnose Demenz? - Rüstzeug für Ehrenamtliche
Vergesslichkeit, Wortfindungsstörungen, Desorientiertheit, „seltsames“ Verhalten – es gibt viele Symptome, die auf eine Demenz hinweisen. Und häufig sind sie auch ausschlaggebend dafür, dass die Diagnose „Demenz“ dann tatsächlich gestellt wird. Stephan Moser, Mitarbeiter im SKFM Betreuungsverein für Ludwigshafen, kennt allerdings mindestens einen Fall, in dem diese Diagnose zu Unrecht gestellt wurde: Der betroffene Mann litt nur unter einer schlimmen Familiensituation und zeigte deshalb ein „abnormes Verhalten“.
Neben dem SKFM für Ludwigshafen und für den Rhein-Pfalz-Kreis gibt es in diesem Einzugsbereich weitere sechs Betreuungsvereine; gemeinsam kümmern sie sich um rund 450 Menschen, die eine ehrenamtliche Betreuung führen. Seit 1995 arbeiten sie in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen, und fast genauso lang organisieren sie auch gemeinsam eine Fortbildungsreihe für Ehrenamtliche und Interessierte.
Die neue Reihe startet am Donnerstag, 25.10.2018, um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt, im Rathauscenter. Für diese Auftaktveranstaltung haben sich die acht Vereine eine besondere Referentin „geleistet“: die Diplom-Biologin und Medizinjournalistin Cornelia Stolze. Ihr Thema an diesem Abend lautet „Fehldiagnose Demenz: Von Irrtümern, Irreführungen und falschen Therapien.“
„Wir alle haben den Auftrag, Ehrenamtliche zu gewinnen, zu betreuen und fortzubilden“, erläutert Petra Maier von Betreuungsverein der Johanniter Unfallhilfe. „Und jedes Jahr überlegen wir gemeinsam, was ihnen in ihrem praktischen Tun weiterhilft“, fügt Ute Schweinfurth vom Lebenshilfe Betreuungsverein hinzu.
Der Vortrag von Cornelia Stolze soll die Ehrenamtlichen – und alle am Thema Interessierten – dafür sensibel machen, dass die Diagnose Demenz teilweise falsch ist. „Betreuer und Betroffene erfahren an diesem Abend, wie und wann sie die Diagnose hinterfragen sollten, an wen sie sich wenden können und wie das weitere Vorgehen aussehen kann.“
Die Aufgabe der rechtlichen Betreuer ist es, die Rechte der ihnen Anvertrauten zu vertreten, und dazu gehört auch „das Recht auf vernünftige medizinische Behandlung“, betont Moser. Wichtig ist ihm zu betonen, dass das zugrunde liegende Buch der Referentin „keine Meinungsmache“ ist, sondern Handlungsempfehlungen gibt für dieses Thema.
Der Eintritt zum Abend ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Das gilt auch für die weiteren Veranstaltungen in dieser Reihe. Diese sind: „Welche Rechte habe ich nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz?“ am Dienstag, 27.11.2018; „Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung?“ am Dienstag, 05.02.2019; „Wie setze ich meine Rechte durch?“ am Mittwoch, 24.04.2019. Nur für die letzte Veranstaltung am Mittwoch, 03.07.2019, ist eine Anmeldung erforderlich. Dann steht ein Ausflug mit einer Führung durch die aktuelle Ausstellung der Kunsthalle Mannheim auf dem Programm. „Die letzte Veranstaltung der Reihe ist immer als besonderes Dankeschön für unsere Ehrenamtlichen gedacht“, erläutern die Vertreter der acht Betreuungsvereine übereinstimmend.