Montag, 04. Mai 2020
Planungen für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten haben begonnen
Umfangreiche Vorkehrungen sind notwendig, bevor wieder Gottesdienste gefeiert werden können. Unter anderem kann der Gottesdienst nur nach vorheriger Anmeldung besucht werden. Ein Überblick über die Maßnahmen.
Einlass in die Kirche nur nach Voranmeldung, Maskenpflicht, Abstand halten – für die Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten gelten umfangreiche Vorgaben. Um diese zu erfüllen und alles Notwendige zu organisieren, benötigen die Ludwigshafener Gemeinden Zeit. Nach derzeitigem Stand können die ersten Gottesdienste frühestens Mitte Mai stattfinden.
Gottesdienste frühestens zu Christi Himmelfahrt
„Alternative Gottesdienstformen sind in allen fünf Ludwigshafener Pfarreien frühestens zu Christi Himmelfahrt möglich“, sagt Dekan Alban Meißner. Der 21. Mai sei dabei noch sehr ambitioniert. Der Grund: Bevor die Kirchen ihre Türen wieder für Gottesdienste öffnen dürfen, muss zuvor ein Schutzkonzept für Gottesdienste in die Praxis umgesetzt werden. Und dieses ist fünf Seiten lang. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Gesundheit der Mitfeiernden.
Empfangsdienst und Maskenpflicht
So müssen für die Gottesdienstbesucher Desinfektionsmittel bereitstehen, denn vor dem Betreten der Kirche muss jeder seine Hände desinfizieren. In der Kirche herrscht Maskenpflicht. Die Pfarreien stehen zudem vor der Aufgabe, einen Empfangsdienst für die Gottesdienste zu organisieren, der für den Einlass in die Kirche und die Einhaltung der Regeln sorgt. „Dafür müssen Helfer gefunden werden“, erläutert Meißner. Diese müssen vor dem ersten Einsatz außerdem noch geschult werden, die Schulung ist zu dokumentieren. Das Schulungskonzept wird derzeit im Bischöflichen Ordinariat in Speyer erarbeitet.
Voranmeldung erforderlich
Am Gottesdienst teilnehmen darf nur, wer sich zuvor anmeldet und seine Kontaktdaten hinterlässt. Damit sollen mögliche Infektionsketten zurück verfolgbar sein. Die Listen werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mindestens zwei Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wer an einer Atemwegserkrankung oder Fieber leidet, darf nicht am Gottesdienst teilnehmen.
Abstandsregeln gelten auch in Kirchen
Auch in der Kirche müssen die geltenden Mindestabstände eingehalten werden. In jeder Kirche müssen die möglichen Sitzplätze ermittelt und markiert werden. Einige Pfarrer waren schon mit Maßband und Meterstab in ihren Kirchen unterwegs und haben ausgerechnet, wie viele Gläubige zukünftig an einem Gottesdienst teilnehmen können. „Es sind deutlich weniger als sonst“, sagt Pfarrer Udo Stenz. Für die Kirchen seiner Pfarrei Heilige Cäcilia hat er eine Personenzahl von 30 bis 40 ermittelt. In die Oggersheimer Wallfahrtskirche etwa passen 18 Einzelpersonen – oder 36 Paare, denn Paare und Familien dürfen zusammensitzen.
Einbahnregelung und Wartezonen
Vor den Kirchen müssen Wartezonen eingerichtet werden, in denen ebenfalls die Mindestabstände eingehalten werden können. Und in den Kirchen fordert das Schutzkonzept eine Einbahnregelung. Außerdem sollte die Kirche mehrere Portale haben, um das Betreten und Verlassen unter Wahrung der Abstandsregelungen gewährleisten zu können. „Das wird sich anders anfühlen als die Gottesdienste vor der Corona-Krise. Aber nur in dieser angepassten Weise können wir zum jetzigen Zeitpunkt in verantwortungsvoller Weise miteinander Gottesdienst feiern“, macht Bischof Wiesemann deutlich.
Individuelle Planungen für jede Kirche
Die Ludwigshafener Pfarrer haben in der vergangenen Woche mit ihren Pastoralteams und Ehrenamtlichen bereits mit den Beratungen begonnen, wie das Schutzkonzept konkret umgesetzt werden kann. „All das dauert seine Zeit und muss für jede Kirche einzeln festgesetzt werden“, werben die Pfarrer um Verständnis. Klar sei: Es handele sich dabei nur um eine erste, vorsichtige Lockerung und nicht um eine Rückkehr zu Normalität.
Sobald die ersten Termine für öffentliche Gottesdienste feststehen, werden diese über die Presse, die Homepage des Dekanats und der einzelnen Pfarreien mitgeteilt.