Die Herzenskinder sind all jene totgeborenen Kinder, die nicht individuell von ihren Eltern beerdigt werden. Ihrer wird zunächst in einer ökumenischen Trauerfeier gedacht; anschließend erfolgt die gemeinsame Erdbestattung an der Ruhestätte der Herzenskinder.
Es gelten die derzeit üblichen Coronaregeln.
Bild: Klaus Kegebein/Pfarrbriefservice.de